Alle Termine im Überblick
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Fr.20März202620:00Vereinsheim Riedböhringen
Tagesordnung
1. Begrüßung und Bericht durch den Geschäftsführenden Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassierers
5. Entlastung des Kassierers
6. Bericht Trainer aktive Mannschaften
7. Bericht Trainer Damenmannschaft
8. Bericht AH-Obmann
9. Bericht Tanzabteilung
10. Bericht des Jugendvorstands
11. Bericht A-Jugendtrainer
12. Bericht B-Jugendtrainer
13. Bericht C-Jugendtrainer
14. Bericht D-Jugendtrainer
15. Bericht E-Jugendtrainer
16. Bericht F- und G-Jugendtrainer
17. Entlastung des Vorstandes
18. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
19. Wahlen
20. Ehrungen und Verabschiedungen
21. Wünsche und AnträgeAlle aktiven und passiven Mitglieder, sowie die Ehrenmitglieder des VfL sind recht herzlich dazu eingeladen.
Wortlaut der vorgesehenen Satzungsänderung
1. Ergänzung § 24 Nr. 2 (Ehrungen)
Bisher: „Passive Mitglieder bei ununterbrochener 30-jähriger Mitgliedschaft mit der silbernen,
bei 40-jähriger Mitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel des Vereins. Bei 50 Jahren
ununterbrochener Mitgliedschaft mit einem Wappenteller mit Vereins-Emblem und bei 60
jähriger Mitgliedschaft mit einem Geschenkkorb.“Neu: „Passive Mitglieder bei ununterbrochener 30-jähriger Mitgliedschaft mit der silbernen,
bei 40-jähriger Mitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel des Vereins. Bei 50 Jahren
ununterbrochener Mitgliedschaft mit einem Wappenteller mit Vereins-Emblem und bei 60
jähriger sowie 70-jähriger Mitgliedschaft mit einem Geschenkkorb.“2. Änderung § 10 (Verwaltung des Vereins)
Bisher:
“Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
Den 1-2 geschäftsführenden Vorsitzenden, den 1-2 technischen Vorsitzenden und den 1-2
Jugendvorsitzenden, dem stellvertretenden geschäftsführenden Vorsitzenden, dem
stellvertretenden technischen Vorsitzenden und dem stellvertretenden Jugendvorsitzenden; dem
Schriftführer und dem Hauptkassierer sowie den drei Beisitzern je Geschäftsbereich; Im
Innenverhältnis sind die stellvertretenden Vorsitzenden-, geschäftsführender, technischer und
stellv. Jugendvorstand- nur zur Vertretung berechtigt, wenn die jeweiligen Vorsitzenden
verhindert sind.
„Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus, den beiden geschäftsführenden Vorsitzenden, den
beiden technischen Vorsitzenden und den beiden Jugendvorsitzenden.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand vertritt den Verein in allen
Angelegenheiten.“Neu:
“Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Vorstandsteam,
- dem Schriftführer
- sowie dem Hauptkassierer.
Das Vorstandsteam besteht aus den geschäftsführenden Vorsitzenden, den technischen
Vorsitzenden, den Jugendvorsitzenden sowie den Beisitzern der jeweiligen Geschäftsbereiche.
Die Mitglieder des Vorstandsteams sind gleichberechtigt. Die Aufgabenverteilung innerhalb
des Vorstandsteams wird intern geregelt.
“Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die geschäftsführenden Vorsitzenden, die technischen
Vorsitzenden sowie die Jugendvorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der
Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten.”