Alle Termine im Überblick

  • Fr.
    20
    März
    2026
    20:00Vereinsheim Riedböhringen

    Tagesordnung

    1. Begrüßung und Bericht durch den Geschäftsführenden Vorsitzenden
    2. Totenehrung
    3. Bericht des Schriftführers
    4. Bericht des Kassierers
    5. Entlastung des Kassierers
    6. Bericht Trainer aktive Mannschaften
    7. Bericht Trainer Damenmannschaft
    8. Bericht AH-Obmann
    9. Bericht Tanzabteilung
    10. Bericht des Jugendvorstands
    11. Bericht A-Jugendtrainer
    12. Bericht B-Jugendtrainer
    13. Bericht C-Jugendtrainer
    14. Bericht D-Jugendtrainer
    15. Bericht E-Jugendtrainer
    16. Bericht F- und G-Jugendtrainer
    17. Entlastung des Vorstandes
    18. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    19. Wahlen
    20. Ehrungen und Verabschiedungen
    21. Wünsche und Anträge

    Alle aktiven und passiven Mitglieder, sowie die Ehrenmitglieder des VfL sind recht herzlich dazu eingeladen.

    Wortlaut der vorgesehenen Satzungsänderung

    1. Ergänzung § 24 Nr. 2 (Ehrungen)

    Bisher: „Passive Mitglieder bei ununterbrochener 30-jähriger Mitgliedschaft mit der silbernen,
    bei 40-jähriger Mitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel des Vereins. Bei 50 Jahren
    ununterbrochener Mitgliedschaft mit einem Wappenteller mit Vereins-Emblem und bei 60
    jähriger Mitgliedschaft mit einem Geschenkkorb.“

    Neu: „Passive Mitglieder bei ununterbrochener 30-jähriger Mitgliedschaft mit der silbernen,
    bei 40-jähriger Mitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel des Vereins. Bei 50 Jahren
    ununterbrochener Mitgliedschaft mit einem Wappenteller mit Vereins-Emblem und bei 60
    jähriger sowie 70-jähriger Mitgliedschaft mit einem Geschenkkorb.“

    2. Änderung § 10 (Verwaltung des Vereins)

    Bisher:
    “Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
    Den 1-2 geschäftsführenden Vorsitzenden, den 1-2 technischen Vorsitzenden und den 1-2
    Jugendvorsitzenden, dem stellvertretenden geschäftsführenden Vorsitzenden, dem
    stellvertretenden technischen Vorsitzenden und dem stellvertretenden Jugendvorsitzenden; dem
    Schriftführer und dem Hauptkassierer sowie den drei Beisitzern je Geschäftsbereich; Im
    Innenverhältnis sind die stellvertretenden Vorsitzenden-, geschäftsführender, technischer und
    stellv. Jugendvorstand- nur zur Vertretung berechtigt, wenn die jeweiligen Vorsitzenden
    verhindert sind.
    „Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus, den beiden geschäftsführenden Vorsitzenden, den
    beiden technischen Vorsitzenden und den beiden Jugendvorsitzenden.
    Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand vertritt den Verein in allen
    Angelegenheiten.“

    Neu:
    “Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
    - dem Vorstandsteam,
    - dem Schriftführer
    - sowie dem Hauptkassierer.
    Das Vorstandsteam besteht aus den geschäftsführenden Vorsitzenden, den technischen
    Vorsitzenden, den Jugendvorsitzenden sowie den Beisitzern der jeweiligen Geschäftsbereiche.
    Die Mitglieder des Vorstandsteams sind gleichberechtigt. Die Aufgabenverteilung innerhalb
    des Vorstandsteams wird intern geregelt.
    “Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die geschäftsführenden Vorsitzenden, die technischen
    Vorsitzenden sowie die Jugendvorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der
    Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten.”